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Reutlinger Generalanzeiger Nr. 262 vom 12. November 2015

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Im Artikel „Bewegung in der Auchtertstraße“ auf Seite 11 der genannten Ausgabe wird über die Möglichkeiten einer neuen Nutzung verschiedener ungenutzter Gewerbeflächen in Reutlingen informiert. Der folgende lange Satz ist in verschiedener Hinsicht interessant:

„Was die Eigentümer nach dem Abriss mit dem Gewerbegrundstück, das als Sondergebiet für einen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt planungsrechtlich abgesichert ist, weiß niemand ganz genau.“

Zunächst einmal fehlt hier das zu dem Substantiv „die Eigentümer“ gehörende Tätigkeitswort. Also zum Beispiel „Was die Eigentümer …machen“ oder „…geplant haben“ oder „…vorhaben“. Sobald man diesen Fehler aber korrigieren und das Tätigkeitswort zufügen will, steht man vor der schwierigen Frage „Wohin damit?“.

In diesem Blog wurde bereits auf die Positionierung von Satzteilen bei Einfügen eines Nebensatzes oder einer Apposition hingewiesen. Fügt man das fehlende Tätigkeitswort nach dem Nebensatz „das…ist“ ein, steht es weit weg vom Substantiv und außerdem alleine zwischen zwei Kommata:
„Was die Eigentümer nach dem Abriss mit dem Gewerbegrundstück, das als Sondergebiet für einen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt planungsrechtlich abgesichert ist, vorhaben, weiß niemand ganz genau.“ Beides hemmt den Lesefluss ungemein und sollte daher vermieden werden.

Fügt man das fehlende Tätigkeitswort jedoch vor dem Nebensatz „das…ist“ ein, sollte es tatsächlich nur ein einziges Wort sein. Andernfalls geht der Bezug des Nebensatzes auf das Bezugswort „Gewerbegrundstück“ mit zunehmender Entfernung verloren:
„Was die Eigentümer nach dem Abriss mit dem Gewerbegrundstück möglicherweise künftig noch im Sinn haben, das als Sondergebiet für einen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt planungsrechtlich abgesichert ist, weiß niemand ganz genau.“

Nach den Negativ-Beispielen nun also der Versuch einer optimierten Lösung. Diese ergibt sich fast automatisch, wenn man den Bandwurmsatz in zwei kompakte Sätze aufteilt:

Was die Eigentümer nach dem Abriss mit dem Gewerbegrundstück vorhaben, weiß niemand ganz genau. Planungsrechtlich ist das Grundstück als Sondergebiet für einen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt abgesichert.

Written by fabulieren

12. November 2015 at 10:55